Radarmessverfahren
Die häufigsten angewendeten Messgeräte sind hier die „Traffipax SpeedoPhot“ und das „Multanova 6 F“. Beide Messverfahren können auf einem Stativ außerhalb eines Messfahrzeugs oder innerhalb eines solchen eingesetzt werden.
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5: Messanlage „Traffipax SpeedoPhot“ im Fahrzeugbetrieb (Bild Olaf Neidel)
Die Messwertbildung bei Radarmessverfahren funktioniert in der Art, dass von
der Antenne elektromagnetische Hochfrequenzstrahlung im Giga-Hertz-Bereich
ausgesendet und nach Auftreffen auf einen entsprechenden Reflektor wieder
empfangen wird. Beim Auftreffen auf den Reflektor ändert sich die Frequenz
der Strahlung. Das Maß der Änderung der Frequenz ist die Basis des
Messgerätes für die jeweilige Messwertbildung, das heißt für die Höhe der
gefahrenen Geschwindigkeit.
Erfolgt die Änderung der Frequenz mit
einer definierten Konstanz, wird ein Messfoto ausgelöst; nach Ausführung der
Messanlage entweder auf einem Nassfilm belichtet oder als Digitalfoto
abgespeichert. Ein Rotblitz unterstützt die Ausleuchtung des Fotobereichs.
Die Fehlermöglichkeiten bei diesem Messverfahren sind vielfältig:
Durch eine Schrägaufstellung des Messgerätes (Messfahrzeug oder Stativ)
außerhalb des Sollwinkels werden je nach Richtung Messwerte zu Ungunsten des
Gemessenen gebildet. Gleiches gilt auch dafür, wenn die Messanlage entgegen
den Forderungen der Bedienungsanleitung an den Außenrändern von Kurven
aufgebaut wurde oder eine Schrägfahrt des gemessenen Fahrzeugs zur
Fahrbahnlängsachse vorliegt. Das Beweisbild kann durch einen
Sachverständigen nach diesen Kriterien untersucht und Fehlerhöhen
entsprechend festgestellt werden.
Daneben und dies ist von existenzieller
Wichtigkeit für die Verwertung des Messwertes, muss der Messbeamte jede
Messung aufmerksam beobachten. Dies aus dem Grund, dass sich Radarstrahlung
an metallischen Gegenständen (Leitplanken, andere Fahrzeuge, Brücken)
reflektieren kann und so falsche Messwertzuordnungen zustande kommen. Also
ist eine Messung nur dann zu beanzeigen, wenn der Messbeamte sein Messgerät
und das gemessene Fahrzeug gleichzeitig unter der Prämisse aufmerksam
beobachtet hat, dass der jeweilige Messwert auch dem fotografierten Fahrzeug
eindeutig und zweifelsfrei zuzuordnen ist.
Wenn also beobachtet
wurde, dass der Messbeamte schläft, Zeitung liest oder sich außerhalb des
Fahrzeug bei laufendem Messbetrieb befindet, wurde gegen die
Bedienungsanleitung mit der Folge verstoßen, dass die nicht beobachteten
Messungen nicht beanzeigt werden dürfen. Insofern sollte die Messstelle
hiernach untersucht werden, wenn es „geblitzt“ hat.